Barrierefreiheit
Grußworte
Viele Menschen haben im Internet schon einmal ihre liebe Not: Wenn Internet-Seiten mit Grafiken und Spezialeffekten überfrachtet sind, tun sich (nicht nur) Ältere und Menschen mit Handicap schwer. Weiter...
Bedeutung der Barrierefreiheit
Die Website der BERGISCHEN Krankenkasse ist barrierefrei:
"Barrierefreiheit" bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen über denselben Zugangsweg.
Außerhalb des Internets bedeutet das, zum Beispiel rollstuhlgerechte Ein- und Ausgänge von öffentlichen Gebäuden oder mit akustischen Signalen ausgerüstete Ampelanlagen für sehbehinderte Menschen.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Verordnung "Barrierefreie Informationstechnik" (BITV) definiert der Gesetzgeber Barrierefreiheit auch für "akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen".
Für uns als Krankenkasse und Körperschaft des öffentlichen Rechts wird Barrierefreiheit im Internet in absehbarer Zeit - innerhalb weniger Jahre - Pflicht. Aus der zukünftigen Pflicht machen wir schon heute eine Tugend: Ein erhöhter Benutzerkomfort für eine möglichst große Anzahl von Nutzern ist schließlich schon heute besser als morgen.
Warum sprechen wir von "grundsätzlich barrierefrei"? Weil vollkommene Barrierefreiheit im Sinne des Wortes heutzutage noch ein Ideal ist. Verschiedene Techniken erleichtern die Zugänglichkeit der aufbereiteten Inhalte. Es wird jedoch weiterhin Menschen geben, die aufgrund von Einschränkungen ihrer körperlichen Funktionen, geistiger Fähigkeit oder seelischer Gesundheit trotz aller Vorbereitung und assistiver Technik nicht im vollen Umfang Teil daran haben können. Ziel bleibt es daher, die Barrierefreiheit mit dem Fortschritt der Technik immer weiter zu verbessern.
Beispiele für die Anforderungen der Barrierefreiheit im Internet
- Schlüssige Navigation
- Klare, verständliche Sprache
- Unterstützung auch älterer Internet-Browser
- Vermeidung aufspringender Grafiken/Fenster (pop-ups)
- Bereitstellung eines Inhaltsverzeichnisses/Sitemap o. ä.
- Bereitstellung von alternativen Textinhalten äquivalent zum Inhalt von Bildern, Audiodateien o. ä.
- Sicherstellung der Erkennbarkeit auch in monochromer Darstellung, z. B. bei Farbblindheit
- Vermeidung der ausschließlichen Nutzung erweiterter Techniken wie Java, Flash, DHTML o. ä.
- Berücksichtigung der ausschließlichen Bedienung der Website ohne Maus, nur mit Tastatur o. ä.
- Und vieles mehr ...
Weitere Informationen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Zugangsrichtlinie für Web-Inhalte 1.0
(Web Content Accessibility Guidelines WCAG 1.0)
