Berufsstarter
Guter Berufsstart mit der BERGISCHEN Krankenkasse
Ob Sie eine Ausbildung oder den ersten Job anfangen, wir gratulieren Ihnen dazu ganz herzlich.
Jetzt beginnt das Leben nach der Schule oder dem Studium! Endlich mehr Unabhängigkeit, ein eigenes Auto oder auch schon die erste Wohnung. Da suchen Sie sicher eine günstige Krankenkasse, die aber trotzdem einen guten Service und umfangreiche Leistungen bietet. Mit Wahl der richtigen Krankenkasse können Sie die Beiträge selbst beeinflussen.
Ihr Weg zur BERGISCHEN Krankenkasse
Ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens müssen Sie sich selbst versichern. Die Familienversicherung über Ihre Eltern endet. Die BERGISCHE Krankenkasse bietet Ihnen einen optimalen und umfassenden Krankenversicherungsschutz mit vielen Extras.
Sofern Sie länger als 18 Monate familienversichert sind, können Sie sofort zum Beschäftigungsbeginn Mitglied bei uns werden. Sie erhalten eine Versichertenkarte und wir senden Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zu.
So einfach geht´s...
Einfach online den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen, abschicken, fertig!
Oder telefonisch: Unter 0212 2262-0 sichern Sie sich in nur wenigen Minuten Ihren umfassenden Krankenversicherungsschutz mit 100 % gesetzlichen Leistungen und zahlreichen attraktiven Zusatzleistungen und Services.
An wen muss ich von meinem Gehalt Beiträge bezahlen?
Die Sozialversicherung besteht aus mehreren Säulen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
Sobald Sie in das Berufsleben eintreten, müssen Sie zu all diesen Zweigen Beiträge entrichten (die Beiträge zur Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen). Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Vorsorgesystem. Es hat die Aufgabe den Eintritt bestimmter finanzieller Risiken (durch Arbeitslosigkeit, länger andauernde Krankheiten) zu verhindern oder falls Sie doch eintreten, Verluste an Ihrem Einkommen ganz oder teilweise auszugleichen.
Grundsätzlich tragen Sie und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge. Sollten Sie nicht mehr als 325 Euro verdienen, zahlt der Arbeitgeber alleine.
Sozialversicherungsausweis und Schulzeitbescheinigung
Der Sozialversicherungsausweis
Mit Beginn der Ausbildung wird für Sie auf Antrag oder Anfrage (Name, Vorname, Geburts- und Wohnort, Geburtsdatum) ein Rentenkonto eingerichtet. Wir beantragen für Sie eine Sozialversicherungsnummer und vier bis sechs Wochen später erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung (früher: BfA -Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) einen Sozialversicherungsausweis. Wenn Sie diesen nicht bei sich tragen müssen, bewahre Sie ihn gut auf, da er ein sehr wichtiges Dokument ist. Er beweist, dass Sie legal gemeldet sind.
Die Schulzeitenbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Es können bis zu 3 Jahre angerechnet werden. Die Rente mag noch in weiter Ferne liegen, aber das solltest Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen, weil sich die angerechneten Zeiten später rentensteigernd auswirken. Das Formular zur Anrechnung der Schulzeiten können Sie sich hier herunterladen.


