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Arzneimittel

Arzneimittel heilen, lindern oder verhüten Krankheiten. Sie helfen, Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen. Oder sie unterstützen dabei, den körperlichen oder seelischen Zustand des Körpers zu erkennen und zu beeinflussen.

Nutzen Sie unser Angebot rund um das Thema "Arzneimittel". Informieren Sie sich beispielsweise über die Rabattverträge der BERGISCHEN oder sparen Sie bares Geld mit der bequemen Nutzung von Online Apotheken.

Verschreibungspflichtige (verordnungspflichtige, rezeptpflichtige) Arzneimittel

Ihr behandelnder Arzt entscheidet, welches Arzneimittel in Ihrem Fall indiziert ist. Die Kosten für diese verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel trägt die BERGISCHE. Sie leisten nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.

Verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel

Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel, die sie ohne ärztliche Verschreibung dort käuflich erwerben können, dürfen von der BERGISCHEN nicht übernommen werden. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In diesen Fällen erstatten wir auch diese Arzneimittel auf Rezept. 

Zu den verschreibungsfreien Arzneimitteln zählen laut Gesetzgeber:
- Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel,
- Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen,
- Abführmittel,
- Arzneimittel gegen Reisekrankheit.

Außerdem sind Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, wie beispielsweise zur Raucherentwöhnung oder zur Regulation des Körpergewichts.

Ausnahmen:
In Ausnahmefällen kann Ihr Arzt bestimmte verschreibungsfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, verordnen und die Kosten werden von der BERGISCHEN übernommen. Hierzu zählen beispielsweise Mistelpräparate in der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität.

Gesetzliche Zuzahlung / Rabattverträge

Die Zuzahlung für Arzneimittel in der Apotheke beträgt 10 % des Abgabepreises oder des Festbetrags – höchstens jedoch 10,00 Euro, mindestens 5,00 Euro. Wenn die Kosten unter 5,00 Euro liegen, müssen Sie den tatsächlichen Preis des Arzneimittels zahlen. Versicherte unter 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung befreit.

Die BERGISCHE hat mit mehreren Unternehmen Rabattverträge abgeschlossen. Dabei haben wir bewusst Unternehmen gesucht, die ein breites Spektrum der Arzneimittelversorgung abdecken, so dass Sie oft eine geringere oder gar keine Zuzahlung leisten müssen. Eine Übersicht der zuzahlungsbefreiten Präparate finden Sie hier.

Sie möchten mehr über die Rabattverträge erfahren?

Festbetrag

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Sie in der Regel die Differenz zum Festbetrag selbst. In diesem Fall muss Ihr Arzt Sie auf die Zuzahlungspflicht hinweisen. Alternativ erhalten Sie ein anderes – therapeutisch gleichwertiges – Arzneimittel ohne Zuzahlung.

Festgelegt werden die Festbeträge vom so genannten Gemeinsamen Bundesausschuss, der sich aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen zusammensetzt.

Kostenerstattung Wahlarzneimittel

Sie vertrauen in der Regel auf den Rat Ihres Apothekers, bei manchen Präparaten möchten Sie jedoch keine Kompromisse eingehen? In diesem Fall können Sie jetzt bei einer ärztlichen Verordnung Ihr Wunschpräparat erhalten – und einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Seit dem 01. Januar 2011 – nach der Neuregelung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) – ist die Wahlfreiheit des Patienten durch Kostenbeteiligung möglich.

Hintergrund:
Gehen Sie mit einem ärztlichen Kassenrezept in die Apotheke, bekommen Sie unter Umständen ein anderes Präparat ausgehändigt, als vom Arzt verordnet. Der Apotheker handelt dabei entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung, wenn möglich eine günstigere Alternative abzugeben. Ausgetauscht werden dürfen alle wirkstoffgleichen Generika, also Kopien des Originalpräparates mit demselben Wirkstoff, mit identischer Wirkstärke, gleicher Packungsgröße, gleicher oder austauschbarer Darreichungsform und gleichem Indikationsbereich.

Der Apotheker geht wie folgt vor:
1. Er händigt genau das Medikament aus, auf das der Arzt besteht und das er rezeptiert hat. In diesem Fall macht der Arzt das auf dem Rezept deutlich, indem er "aut idem" (lateinisch für "oder das Gleiche") ausschließt.
1. Er gibt ein sogenanntes Rabattarzneimittel aus. Dazu ist er verpflichtet, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller hat.
2. Er wählt eines der drei preisgünstigsten, qualitativ gleichwertigen Produkte.

Mit der im AMNOG verankerten „Kostenerstattung Wahlarzneimittel” können Sie jetzt eigenverantwortlich ihr Wunschpräparat erhalten. Das bedeutet vereinfacht, dass Sie Ihr Medikament in der Apotheke kaufen und es zunächst komplett bezahlen. Anschließend reichen Sie Rechnung und Rezept bei der BERGISCHEN zur Erstattung ein. Ihr Anspruch auf Erstattung ist jedoch begrenzt, die verbleibende Differenz ist Ihr Eigenanteil am Wunschpräparat.

Im Klartext: Ihre Vorteile als Versicherter der BERGISCHEN
- Verzichten Sie in der Apotheke auf den Austausch gegen ein Rabattarzneimittel, erhalten Sie 70 Prozent der Kosten für Ihr Wunschpräparat  erstattet.
- Verzichten Sie in der Apotheke auf den Austausch gegen ein Arzneimittel aus dem Bereich der drei preisgünstigsten Arzneimittel, erhalten Sie 90 Prozent der Kosten für Ihr Wunschpräparat erstattet.
- Extraservice: Die Kosten für entstehenden Verwaltungsaufwand werden Ihnen bei Inlandserstattungen nicht weiterberechnet.


Ihr direkter Draht zur Kostenerstattung Wahlarzneimittel
Haben Sie Fragen zur Kostenerstattung Wahlarzneimittel? Möchten Sie sich darüber informieren, wie hoch ihre privaten Kosten bei einem Medikament sind?  Rufen Sie uns an: 0212 2262-356. Oder schreiben Sie eine E-Mail an arzneimittelberatung@die-bergische-kk.de.

Fragen zur Kostenerstattung allgemein?
Neben der Kostenerstattung Wahlarzneimittel können Sie bei der BERGISCHEN die Kostenerstattung auch für andere Bereiche wählen. Eine kurze Übersicht finden Sie hier.

Arzneimittelservice bei der BERGISCHEN

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Unser Tipp: Neben den hohen Rabatten bietet Ihnen die Bergische Versandapotheke auch den Produktschwerpunkt Naturheilkunde und Homöopathie.

 

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