Homöopathie
Vergütung homöopathischer Behandlungen
Immer mehr Menschen vertrauen der Homöopathie, da sie eine sanfte Behandlungsmethode ohne gravierende Nebenwirkungen ist.
Aus diesem Grunde hat die BERGISCHE Krankenkasse einen neuen Vertrag zur integrierten Versorgung abgeschlossen: Zugunsten Ihrer Nutzung ärztlicher Leistungen der Homöopathie bei bestimmten Erkrankungen.
Eine ausführliche Informationsbroschüre steht für Sie zum Download bereit.
Ganzheitlicher Therapieansatz
Die Homöopathie hat im Gegensatz zur klassischen Medizin immer einen ganzheitlichen Therapieansatz. Sie wird dann eingesetzt, wenn die Selbstheilungskräfte ausreichend vorhanden sind. Die Homöopathie (griechisch homoios "gleich", "gleichartig", "ähnlich", pathein "leiden") verfolgt den Grundsatz "Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt". Es werden Substanzen in verdünnter Form verabreicht, die beim gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorrufen. Nicht jede Erkrankung kann mit diesem Ansatz geheilt werden. Bei Erkrankungen, die einen operativen Eingriff nötig machen oder bei irreversiblen Ausfällen von Körperfunktionen (z. B. Insulinmangel) eignet sich diese Methode nicht. Der Arzt Ihres Vertrauens wird mit Ihnen die geeignete Behandlungsmethode besprechen.
Sie erhalten bei den am Vertrag teilnehmenden Kassenärzten - diese verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ Wichtig: Im Feld "Kasse/Privat/Sonderverträge" Auswahl von "Kassenpraxis-Sonderverträge) - folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung:
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![]() | Folgeanamnese |
![]() | Arzneiauswahl |
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Homöopathische Arzneimittel müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
Privatrechnungen von Homöopathen, die dem Vertrag nicht angeschlossen sind, können nicht erstattet werden.
Stichwort "Homöopathie"
Die "ganzheitliche Medizin" (auch: holistische Medizin) ist eine Richtung in der Medizin, die Körper, Geist und Psyche als eine Einheit betrachtet. Die Homöopathie wurde vor über 200 Jahren durch den Arzt Samuel Hahnemann begründet. Er formulierte das Ähnlichkeitsgesetz. Bereits Hippokrates, der berühmteste Arzt des Altertums, hat vor über 2000 Jahren Schriften zu dem Ähnlichkeitsgesetz verfasst. Er gilt als Begründer der Medizin als Wissenschaft, insbesondere der rational-empirischen Schulmedizin. Noch heute sprechen wir vom "Eid des Hippokrates", der als erstes sittliches Grundgesetz des Arztberufes gilt. Auch in heutiger Zeit hat er noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen.
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Telefon: 0212 2262-320
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