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01.08.2011
Gut vorbereitet in den Urlaub
Tipps rund um den Krankenversicherungsschutz
Ärztliche Versorgung im Urlaub auf Krankenkassenkarte ist möglich. Trotzdem sollten sich Touristen genau informieren. Die BERGISCHE gibt Tipps.
Mit der richtigen Vorbereitung können sich Urlauber rundum entspannen. Für den Fall, dass sie während einer innereuropäischen Reise krank werden, kommt ihre Krankenkassenkarte zum Einsatz. Sie gilt in der gesamten EU. Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte dennoch wichtig, sagt Ulf Wolfs, Leiter des Solinger Kundenzentrums der BERGISCHEN Krankenkasse. Das spart hohe Kosten. „Gesetzliche Krankenkassen dürfen Behandlungskosten nur nach hierzulande geltenden Bestimmungen abrechnen. Zuzahlungen, zum Beispiel für Arznei-, Hilfsmittel oder Praxisgebühr, sind leider nicht erstattungsfähig.“
Achtung, Privatbehandlung
Wenn Ärzte Touristen im Ausland dann noch wie Privatpatienten behandeln, die Rechnung schwer nachvollziehbar ist oder gar erst Tage später zugestellt wird, bleibt man erst recht auf hohen Kosten sitzen. Wolfs: „Das können mehrere Tausend Euro werden. Zum Beispiel, wenn ein Rücktransport nach Deutschland per Helikopter notwendig wird.“ Denn eine gewöhnliche Airline darf Kranke oder Verletzte nicht befördern. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor kostspieligen Überraschungen. Wichtig ist, die Versichertenkarte auch immer dabei zu haben.
Vorher gezielt nachfragen
Damit Kranken- oder Zusatzversicherung auch alle denkbaren Fälle abdecken, rät Wolfs dazu, sich im Vorfeld genau zu informieren. „Versicherte sollten alle Dokumente sorgfältig prüfen, die man ihnen in der Praxis vorlegt. Rechnungen sollten sofort ausgefertigt werden und übersichtlich alle Leistungen inklusive Preis enthalten.“ Noch vor der Behandlung sollte sich der Versicherte beim Arzt erkundigen, nach welchen Regelungen er abrechnet. So vermeidet er, dass der Arzt vermeintliches Unwissen zu seinem Vorteil ausnutzt
Mit der richtigen Vorbereitung können sich Urlauber rundum entspannen. Für den Fall, dass sie während einer innereuropäischen Reise krank werden, kommt ihre Krankenkassenkarte zum Einsatz. Sie gilt in der gesamten EU. Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte dennoch wichtig, sagt Ulf Wolfs, Leiter des Solinger Kundenzentrums der BERGISCHEN Krankenkasse. Das spart hohe Kosten. „Gesetzliche Krankenkassen dürfen Behandlungskosten nur nach hierzulande geltenden Bestimmungen abrechnen. Zuzahlungen, zum Beispiel für Arznei-, Hilfsmittel oder Praxisgebühr, sind leider nicht erstattungsfähig.“
Achtung, Privatbehandlung
Wenn Ärzte Touristen im Ausland dann noch wie Privatpatienten behandeln, die Rechnung schwer nachvollziehbar ist oder gar erst Tage später zugestellt wird, bleibt man erst recht auf hohen Kosten sitzen. Wolfs: „Das können mehrere Tausend Euro werden. Zum Beispiel, wenn ein Rücktransport nach Deutschland per Helikopter notwendig wird.“ Denn eine gewöhnliche Airline darf Kranke oder Verletzte nicht befördern. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor kostspieligen Überraschungen. Wichtig ist, die Versichertenkarte auch immer dabei zu haben.
Vorher gezielt nachfragen
Damit Kranken- oder Zusatzversicherung auch alle denkbaren Fälle abdecken, rät Wolfs dazu, sich im Vorfeld genau zu informieren. „Versicherte sollten alle Dokumente sorgfältig prüfen, die man ihnen in der Praxis vorlegt. Rechnungen sollten sofort ausgefertigt werden und übersichtlich alle Leistungen inklusive Preis enthalten.“ Noch vor der Behandlung sollte sich der Versicherte beim Arzt erkundigen, nach welchen Regelungen er abrechnet. So vermeidet er, dass der Arzt vermeintliches Unwissen zu seinem Vorteil ausnutzt

