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19.01.2012
Entfernung von Brustimplantaten: auch die BERGISCHE zahlt
Kosten der Explantation kritischer PIP-Brustimplantate wird anteilig oder komplett übernommen
Die Kosten für die Explantation von in die Kritik geratenen PIP-Brustimplantaten (Poly Implant Prothèses) übernimmt die BERGISCHE je nach Fall anteilig oder komplett.
„Natürlich kommt die BERGISCHE ihrem Auftrag nach, ihre Versicherten möglichst umfassend von gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Alle Versicherten haben ein Recht auf Wiederherstellung ihres gesundheitlichen Grundzustandes“, sagt Kassenvorstand Joachim Wichelhaus. Dabei greife das Solidarprinzip gesetzlicher Krankenkassen: Kosten werden auf alle Versicherten gleichmäßig verteilt.
Kostenübernahme bei medizinischen Gründen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 6. Januar 2012 empfohlen, Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) entfernen zu lassen. Grund sind ernstzunehmende Gesundheitsrisiken bei Nicht-Explantation. Die BERGISCHE übernimmt die vollen Kosten für das Entfernen und ein Einsetzen neuer, unbedenklicher Implantate, wenn eine Erst-Implantation aus medizinischen Gründen erfolgt ist (Beispiel: Brustkrebs).
Kostenbeteiligung bei kosmetischen Motiven
Hatte sich die Versicherte die PIP-Implantate rein aus kosmetischen Gründen einsetzen lassen, ist die BERGISCHE verpflichtet, sie in angemessener Höhe an den Kosten der Entfernung zu beteiligen (§ 52 Abs. 2 SGB V). Grundsätzlich beträgt ihr Eigenanteil 50 Prozent. Bei einer besonderen Einkommenssituation kann eventuell ein anderer Umfang der Eigenbeteiligung angemessen sein. Die Kosten der Explantation zahlt die BERGISCHE zunächst selbst und klärt im Anschluss den Eigenanteil mit der Versicherten. Voraussetzung für die Teilkostenübernahme seitens der BERGISCHEN ist, dass der Eingriff in einem Vertragskrankenhaus oder einer Vertragspraxis erfolgt und nicht etwa in einer Privatklinik.
Keine Kostenübernahme bei Neu-Implantation aus kosmetischen Gründen
Nach einer Explantation von PIP-Implantaten, die aus kosmetischen Motiven eingesetzt worden waren, übernimmt die BERGISCHE grundsätzlich weder die Material- noch die Behandlungskosten einer Neu-Implantation. Diese sind komplett von der Versicherten zu tragen.

