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Beiträge

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Jeder, der in Nordrhein Westfalen oder der Region Hamburg wohnt bzw. arbeitet, kann Mitglied werden.
Wie der Wechsel zur BERGISCHEN Krankenkasse funktioniert, erfahren Sie hier.

Beitragssätze 2013 im Überblick

Krankenversicherung:

Allgemein: 15,50 %
Ermäßigt:  14,90 %

Pflegeversicherung: 

2,05 % bzw. 2,30 % (kinderlos*)

* Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, tragen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % (Ausnahme: Vor dem 01. Januar 1940 geborene sowie Wehr- und Zivildienstleistende)

 

Der allgemeine Beitragssatz ist grundsätzlich für alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder mit Krankengeldanspruch ab Beginn der 7. Woche sowie für die Einnahmearten Rente und Versorgungsbezug maßgebend.

Der ermäßigte Beitragssatz wird für die Beitragsberechnung der freiwilligen Mitglieder ohne Krankengeldanspruch zugrunde gelegt.

Der Beitrag setzt sich zusammen aus Ihrem Monatsgehalt (höchstens jedoch aus der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.825,00 EUR) und dem Beitragssatz. Dabei wird die Hälfte des Beitrages von Ihrem Arbeitgeber getragen. Im Beitragssatz bereits enthalten ist der Sonderbeitrag von 0,9 % , den der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2005 vorsieht. Der Arbeitgeber ist hiervon ausgenommen.

 

Informationen für Arbeitgeber

Zahlen, Daten, Fakten: Die Beitragssätze der BERGISCHEN finden Sie hier.

 

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© DIE BERGISCHE KRANKENKASSE 2013
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