Zuzahlung und Belastungsgrenze
Die BERGISCHE gibt Ihnen die Gewissheit, bei Erkrankung umfassende medizinische Leistungen zu erhalten. Für einige Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen.
Damit sie nicht unzumutbar belastet werden, müssen Erwachsene nicht mehr als 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen aus eigener Tasche zahlen. Wer nach ärztlicher Bescheinigung schwerwiegend chronisch krank ist, muss nicht mehr als 1 % seiner jährlichen Brutto-Einnahmen zahlen.
Eine solche Bescheinigung darf der Arzt ab 1. Januar 2008 nur noch für diejenigen ausstellen, die sich „therapiegerecht“ verhalten. Als therapiegerechtes Verhalten gilt beispielsweise, den Therapieempfehlungen des Arztes zu folgen oder an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilzunehmen.
Definition "chronisch"
Als schwerwiegend chronisch krank gilt grundsätzlich, wer wenigstens ein Jahr lang - mindestens einmal pro Quartal - wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung). Zusätzlich muss eines der nachfolgend genannten Merkmale zutreffen. Weitere Informationen zur Chroniker-Regelung lesen Sie hier.
• Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III vor, wobei nach Ablauf eines Jahres seit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit das Vorliegen einer Dauerbehandlung unterstellt wird.
• Ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 %. Dabei muss dieselbe Erkrankung in dem Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung bzw. als Begründung bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgeführt sein.
• Es wird kontinuierlich eine medizinische Behandlung durchgeführt, ohne die sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern, die Lebenserwartung vermindern oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt würde.
Für Versicherte mit anerkannter Pflegestufe II oder III oder Versicherte, die an einem unserer BKK MedPlus Programme teilnehmen, ist keine ärztliche Bestätigung erforderlich.
Was wird auf die Bruttoeinnahmen angerechnet?
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Brutto-Einnahmen (aller zu berücksichtigenden Angehörigen), die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen der Agentur für Arbeit/der Kommune, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge. Für Angehörige werden Freibeträge berücksichtigt.
Einen Zuzahlungsbefreiungsrechner online finden Sie hier.


