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Steuern sparen!

Gute Nachricht für gesetzlich Krankenversicherte: Seit dem 1. Januar 2010 gelten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben.

Wofür gilt das?

Sowohl für selbst getragene Aufwendungen als auch für Beiträge für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen und Kinder mit Kindergeldanspruch. Neben den Ausgaben müssen auch sämtliche von der Krankenkasse erstatteten Beiträge, Prämien- und Bonuszahlungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie erfährt das Finanzamt von den Beträgen?

Entweder über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Zahlstelle für Versorgungsbezüge). Oder die BERGISCHE: Sie übermittelt bis zum 28. Februar des Folgejahres die Summe an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Wie hoch Ihre Beitragssumme im betreffenden Jahr ist, erfahren Sie vor der Datenweitergabe schriftlich. Voraussetzung: Sie haben der Übermittlung zugestimmt. 

Sollten Sie nicht in die Übermittlung einwilligen oder Widerspruch einlegen, darf die BERGISCHE Ihre Beiträge nicht an das zuständige Finanzamt melden. In diesem Fall entfällt allerdings auch Ihren Steuervorteil aufgrund der Sonderausgaben.

Willigen Sie erst später ein, können die Daten auch noch nachträglich an die Finanzbehörde übermittelt werden. Sie können einer Übermittlung nachträglich maximal für die beiden vorangegangenen Jahre zustimmen. Ein Beispiel: Damit Ihre Beiträge aus 2010 noch mit Blick auf einen Steuervorteil berücksichtigt werden, müssen Sie Ihre Einwilligung bis spätestens 31. Dezember 2012 nachholen. Diese gilt dann auch für die nachfolgenden Beitragsjahre.

Welche Daten können dem Finanzamt übermittelt werden?

Alle im Jahr 2010 selbst gezahlten:
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Zusatzbeiträge (nach § 242 SGB V – Hinweis: Die BERGISCHE erhebt 2011 und auch aller Wahrscheinlichkeit nach 2012 keinen Zusatzbeitrag)

Alle im Jahr 2010 erstatteten 
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Zusatzbeiträge (nach § 242 SGB V – Hinweis: Die BERGISCHE erhebt 2011 und auch aller Wahrscheinlichkeit nach 2012 keinen Zusatzbeitrag)
- Prämienzahlungen für Wahltarife und Bonusprogramme (schauen Sie in Ihr Bonusheft)

Mehr Infos?

Möchten Sie mehr zum „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ wissen? Sofern es um Ihre persönliche finanzielle Situation oder um konkrete Eintragungen in Ihrer Steuererklärung geht, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Steuerberater. Er wird Ihnen mit allen Details weiterhelfen. Haben Sie Frage zu Ihren Sozialabgaben? Rufen Sie uns an: Telefon 0212 2262-210.

 

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© DIE BERGISCHE KRANKENKASSE 2013
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