Individuelle Gesundheitsleistungen – darf´s ein bisschen mehr sein?
„Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGel) – laut den meisten Ärzten eine gute Sache. Aber sind selbst zu zahlende Untersuchungen wie „Akupunktur zur Migräneprophylaxe“ oder „Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs“ wirklich sinnvoll?
Klarheit schafft jetzt ein neues kostenloses Onlineportal für Verbraucher: der www.igel-monitor.de.
IGeL - was ist das?
IGeL sind Angebote deutscher Arztpraxen für Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen. Nehmen Patienten eine der IGeL in Anspruch, entsteht ein privates Behandlungsverhältnis, und sie zahlen die Leistung selbst. Den Preis legt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fest. Ist eine Leistung dort nicht aufgeführt, bestimmt der Arzt die Kosten dafür anhand vergleichbarer Leistungen aus der GOÄ.
Was gehört dazu?
Unter anderem bestimmte Früherkennungsuntersuchungen wie Hautscreening, reise- und sportmedizinische Beratung wie etwa zu Reiseschutzimpfung, medizinisch-kosmetische Eingriffe wie Fettabsaugung, ärztliche Serviceleistungen wie Bescheinigungen für einen Reiserücktritt, labordiagnostische und psychotherapeutische Wunschleistungen wie Blutgruppenbestimmung oder Paartherapie.
Warum sind IGeL Angebote, die man selbst bezahlen muss?
Ob eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden soll, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), bestehend aus stimmberechtigten Vertretern aus gesetzlichen Krankenkassen und Ärzte sowie nicht stimmberechtigten Patientenvertretern. Jede Leistung muss der Früherkennung oder Behandlung von Krankheiten dienen. Der G-BA prüft auch das Verhältnis von Nutzen und Risiko sowie die Wirtschaftlichkeit. Bewertet er eine Leistung positiv, wird sie in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen und von den Krankenkassen bezahlt. Generell gehören IGeL nicht zu den Aufgaben gesetzlicher Krankenkassen.
IGel - Check
Haben Sie von Ihrem Arzt ein IGeL-Angebot bekommen und sind unsicher, wie sie reagieren sollen? Denken Sie daran: Wenn medizinisch begründeter Verdacht besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung – sie brauchen nichts selbst zu zahlen. Darüber hinaus hilft Ihnen diese Checkliste, um das IGeL-Angebot Ihres Arztes einzuschätzen.
Medizinisch:
o Hat Ihr Arzt begründet, warum die IGeL für Ihre Therapie sinnvoll ist?
o Hat Ihr Arzt Sie umfassend und verständlich über Nutzen, Risiken und die Nebenwirkungen aufgeklärt?
o Hat Ihr Arzt den Nutzen der IGeL wissenschaftlich nachgewiesen?
Persönlich:
o Hat Ihr Arzt Sie sachlich informiert?
o Haben Sie genug Zeit, sich Gedanken zu machen?
o Fühlen Sie sich frei, das IGeL-Angebot im Zweifel abzuschlagen?
Organisatorisch:
o Habe ich eine schriftliche Entscheidungshilfe in der Praxis erhalten?
o Hat Ihr Arzt Ihnen die Höhe der Kosten und ggf. deren Zusammensetzung mitgeteilt?
o Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt über Ihr IGeL-Angebot?
o Sind Sie über Ihre Rechte aufgeklärt worden? Dazu gehört, dass Patienten nur dann für eine IGeL zahlen müssen, wenn sie darüber einen Vertrag abgeschlossen und vom Arzt eine Rechnung erhalten haben.“
IGeL: Vor- und Nachteile
Pro
Finanzielle Entlastung
IGeL-Angebote entlasten die gesetzlichen Krankenkassen und sichern damit ihre Zukunft – ohne, dass Patienten Einschränkungen in ihrer Basisversorgung hinnehmen müssten.
Wachsender Gesundheitsmarkt
Das Leistungsangebot auf dem Gesundheitsmarkt kann wachsen, ohne dass sich dies in den Beitragssätze widerspiegelt.
Keine Chance für Quacksalber
IGeL sind qualitativ hochwertig und werden in Praxen niedergelassener Mediziner angeboten. Das nimmt unseriösen Anbietern Raum.
Contra
GKV-Katalog wird abgewertet
IGeL sind nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Katalog) enthalten. In Arztpraxen gelten sie deshalb als „besondere Angebote“. Der Patient bekommt dann schnell das Gefühl, im Rahmen seiner Krankenversicherung nicht ausreichend versorgt zu sein. Die Kassenleistungen erscheinen in einem schlechten Licht, die IGeL dagegen notwendig für eine bessere Gesundheit. Auch, wenn viele IGeL eine medizinische Versorgung sinnvoll ergänzen können, enthält der GKV-Katalog die von den Vertragspartnern als sinnvoll und wirksam angesehene Behandlungsmethoden. Umgekehrt gelten nicht alle IGeL als gesichert, geprüft und unzweifelhaft. Der Patient steckt in einem Zwiespalt. Kaufen oder nicht?
Arzt als Vermarkter?
Es gibt viele Gründe, warum Ärzte ihren Patienten ein IGeL-Angebot machen. Indealer Weise stellen IGeL eine sinnvolle Ergänzung der Behandlung dar. Allerdings verdienen Ärzte an IGeL-Angeboten, daher ist es für den Patienten legitim, darauf zu achten, ob die ärztliche Unabhängigkeit vollständig gegeben bleibt. Im negativen Fall könnten manche Ärzte eher als Vermarkter von Zusatzleistungen statt als Mediziner auftreten. IGeL sollten jedoch nicht wichtiger werden als von Krankenkassen anerkannte Leistungen.
Überdiagnostik ausschließen
Strategien zu entwickeln, die das Einkommen sichern, ist vertretbar. Das Ansehen von Ärzten ist allerdings ab dem Zeitpunkt gefährdet, an dem sie aus finanziellem Interesse handeln und ihre Rolle als Autorität ausnutzen. Medizinisch unnötige Leistungen sollten nicht gefördert, gesundheitsgefährdende Überdiagnostik sollte unbedingt vermieden werden. Andernfalls kann es passieren, dass mitunter nicht nur der Patient leidet, sondern auch das Ansehen des Arztes.
Abkehr vom ärztlichen Selbstverständnis
Ärzte und Krankenkassen haben im Rahmen der Selbstverwaltung die Aufgabe, jedem Patienten die medizinisch gebotene Therapie zukommen zu lassen. Sie entscheiden zusammen, welche Leistungen sinnvoll sind und wie der GKV-Leistungskatalog im Sinne der Versicherten weiterentwickelt werden kann. Der Verkauf medizinisch zweifelhafter Leistungen seitens einer vertragsärztlichen Praxis bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Selbstverständnis ärztlichen Handelns sowie der Gemeinsamkeit der Vertragspartner.
Wahltarife bei der BERGISCHEN
Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus bietet Ihnen die BERGISCHE ein ständig wachsendes Spektrum von Mehrwerten. Das Angebot wird außerdem um sinnvolle Wahltarife ergänzt – günstig, seriös kalkuliert, ohne Risiken, dafür mit vielen Vorteilen. Unsere Highlights:
Wahltarif Hausarztvertrag: weniger Wartezeit, flexiblere Besuchszeiten, kostenfrei für BERGISCH Versicherte.
Arzneimittelwahltarif: bis zu 200 Euro jährliche Erstattung für Arzneimittel aus
Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie
Wahltarif Krankengeld: Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, täglicher Auszahlungsbetrag in variabler Höhe.
IGV Homöopathie: Erst- und Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung bei Vertragsärzten.
Zusatzversicherungen: beim regionalen Partner der BERGISCHEN, der Barmenia Versicherungen. Kompetente Beratung, sinnvolle Abrundung des Versicherungsschutzes. http://www.bergische-zusatzversicherung.de/



