Wahltarif Krankengeld
Als hauptberuflich Selbständige(r) oder unständig Beschäftigte(r) haben Sie seit dem 1. August 2009 wieder die Möglichkeit, Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz zu wählen. Doch was, wenn Sie Krankengeld zu einem früheren Zeitpunkt benötigen? Oder Sie ein höheres, tägliches Brutto absichern möchten?
Auch als Künstler oder Publizist profitieren Sie jetzt von den neuen Tarifen. Mit Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit plus variabler Höhe des täglichen Betrags.
Die BERGISCHE unterstützt Sie bei Ihrer Heilung natürlich nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich. Häufig kann zum Beispiel eine Reha-Maßnahme den Gesundheitszustand entscheidend verbessern. Haben Sie Fragen? Rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail.
Was bekomme ich?
![]() | Gesetzliches Krankentagegeld, plus: |
![]() | Krankentagegeld kalendertäglich von 10,00 € - 50,00 € (Selbständige, unständig Beschäftigte) |
![]() | Krankentagegeld kalendertäglich von 10,00 € - 90,00 € (Künstler, Publizisten) |
![]() | Krankentagegeld vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (optional, Barmenia-Tarif) |
![]() | Ohne Gesundheitsprüfung |
![]() | Ohne Risikozuschläge |
![]() | Teilnahme am Tarif zu jedem Monatsbeginn möglich |
![]() | Niedrige Prämien: Ab 5,00 € monatlich (Künstler) oder 10,00 € monatlich (Selbständige) |
Was kostet das für Selbständige?
Hauptberuflich Selbständige können das gesetzliche Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % (Stand 1. Januar 2011) wählen. Es gilt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Maximal erhalten Sie zunächst 86,63 € (2011) pro Kalendertag, falls keine höhere Absicherung gewählt wurde.
Optionaler Baustein: Wahltarif BERGISCHE
Sie haben ein höheres Brutto als 125,00 € täglich? Dann können Sie das finanziell mit dem Wahltarif der BERGISCHEN absichern: In jeweils 10,00 €-Schritten bis zu 50,00 € kalendertäglich, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld:
- Krankengeld +10,00 € täglich für 10,00 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
- Krankengeld +20,00 € täglich für 20,00 € monatlich
- Krankengeld +30,00 € täglich für 30,00 € monatlich
- Krankengeld +40,00 € täglich für 40,00 € monatlich
- Krankengeld +50,00 € täglich für 50,00 € monatlich
Mehr als das während der Krankheit entfallende Netto kann insgesamt nicht abgesichert werden. Zusammen dürfen das gesetzliche Krankengeld + das Wahltarifkrankengeld nicht höher als 70 % Ihres Bruttoeinkommens sein.
Optionaler Baustein: Barmenia-Tarif
Sie benötigen Krankengeld zu einem früheren Zeitpunkt? Die BERGISCHE hat zusammen mit der Barmenia Krankenversicherung speziell für Sie ein attraktives Angebot entwickelt. Haben Sie Fragen? Unter "Ansprechpartner" finden Sie am Ende dieser Seite die Kontaktdaten der Barmenia.
Was kostet das für Künstler und Publizisten?
Als Künstler oder Publizist erhalten Sie Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung. Um sich Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu sichern, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Optionaler Baustein: Wahltarif BERGISCHE
Die Höhe des täglichen Krankentagegeldes ist jeweils in 10,00 €-Schritten bis maximal 90,00 € wählbar, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Allerdings können Sie nicht mehr als das während der Krankheit entfallende Netto absichern.
- Krankengeld +10,00 € täglich für 5,00 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
- Krankengeld +20,00 € täglich für 10,00 € monatlich
- Krankengeld +30,00 € täglich für 15,00 € monatlich
- Krankengeld +40,00 € täglich für 20,00 € monatlich
- Krankengeld +50,00 € täglich für 25,00 € monatlich
- Krankengeld +60,00 € täglich für 30,00 € monatlich
- Krankengeld +70,00 € täglich für 35,00 € monatlich
- Krankengeld +80,00 € täglich für 40,00 € monatlich
- Krankengeld +90,00 € täglich für 45,00 € monatlich
Optionaler Baustein: Barmenia-Tarif
Sie benötigen Krankengeld zu einem früheren Zeitpunkt? Die BERGISCHE hat zusammen mit der Barmenia Krankenversicherung speziell für Sie ein attraktives Angebot entwickelt. Haben Sie Fragen? Unter "Ansprechpartner" finden Sie am Ende dieser Seite die Kontaktdaten der Barmenia.
Das Kleingedruckte
Der Tarif kann grundsätzlich zum jeweils 1. eines Monats gewählt werden.
Wichtig für Selbständige und unständig Beschäftigte: Voraussetzung für die Absicherung mit einem höheren und/oder früheren Krankengeld ist stets die Wahl des gesetzlichen Krankengelds, quasi als Basis. Sollten Sie auch das gesetzliche Krankengeld noch nicht gewählt haben, können Sie dies hiermit nachholen. Künstler und Publizisten haben hingegen "automatisch" Krankengeld ab dem 43. Tag.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Bindungsfrist für einen Wahltarif 3 Jahre beträgt. Der Tarif löst zudem eine Bindungsfrist der Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN aus. Das bedeutet, dass der Wechsel zu einer anderen Kasse über die Laufzeit des Wahltarifs nicht möglich ist.
Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Laufzeit besteht in besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder im Fall einer Privatinsolvenz. Erfolgt keine Tarifkündigung, so verlängern sich der Tarif und die Bindungsfrist um ein weiteres Jahr.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zum Wahltarif? Rufen Sie einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Team Entgeltersatzleistungen
Telefon: 0212 2262-385
Telefax: 0212 2262-413
Sie interessieren sich für den alternativen Barmenia-Tarif? Gern informiert Sie die Barmenia direkt unter der Rufnummer 0202 438-3560 (montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr).
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Wahlentscheidung
(Gesetzliches Krankengeld, für Selbständige und unständig Beschäftigte)





