Kostenerstattung
Anstelle der Leistungen über die Krankenversichertenkarte können Versicherte die Kostenerstattung wählen.
Sie werden somit zu Privatpatienten, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei der BERGISCHEN Krankenkasse ein.
Erstattet werden nur die Kosten, die im Rahmen der Vergütungsregelung entstanden wären. Mehrkosten bleiben zu Lasten des Versicherten.
Die Kostenerstattung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Mitglied sich bereit erklärt, ein Jahr lang nicht mehr mit der Krankenversichertenkarte zum Arzt zu gehen.


