Ambulante und stationäre medizinische Vorsorgeleistungen

Ambulante Vorsorgeleistungen

Ambulante medizinischen Vorsorgeleistungen sind ärztliche und therapeutische Behandlungen, zum Beispiel Heilbäder oder Krankengymnastik, die von Therapiezentren in staatlich anerkannten Kurorten durchgeführt werden. Den Kurort und das Therapiezentrum kannst du gemeinsam mit Ihrem Arzt wählen. Deine Unterkunft und Verpflegung organisierst du selbst.

An welchen Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse?

Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die BERGISCHE KRANKENKASSE die Kosten für die medizinische Leistung und die Kurmittel bei einer ambulanten Vorsorge. Unterkunft und Verpflegung zahlen die Versicherten selbst.

Stationäre Vorsorgeleistungen

Wenn eine ambulante Vorsorgeleistung in einem staatlich anerkannten Kurort nicht ausreicht, weil du zum Beispiel körperlich stark beeinträchtigt bist oder intensive ärztliche Betreuung benötigst, kannst du bei der BERGISCHEN einen Antrag auf eine stationäre Vorsorgeleistung stellen. Eine Bewilligung schließt neben der Behandlung auch Unterkunft und Verpflegung in der Kurklinik ein.

Welche Voraussetzungen gelten für eine medizinische Vorsorge?

Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung kann die BERGISCHE nur dann bewilligen, wenn du zuvor an deinem Wohnort alle Therapieangebote ausgeschöpft hast und deine Ärztin oder dein Arzt im Antrag die Notwendigkeit der Vorsorgeleistung begründet. Deine letzte ambulante Kur muss in der Regel mindestens 3 Jahre, deine letzte stationäre Kur in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen.

Bei dringender medizinischer Notwendigkeit sind in beiden Fällen kürzere Zeitabstände möglich.

Wann kann eine Kur als medizinisch notwendig gelten?

  • Wenn sie eine drohende Erkrankung verhüten beziehungsweise ihre Verschlimmerung vermeiden kann oder
  • Pflegebedürftigkeit vermieden wird oder
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann.

Wie lange dauert eine Kur?

Ambulante Vorsorgeleistungen sollten nicht länger als drei Wochen erbracht werden. Eine Verlängerung kommt nur in Betracht, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Vorsorgeziel zu erreichen.

Stationäre Vorsorgeleistungen sollen für längstens 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Wie kannst du den Antrag stellen?

  • In einem Beratungsgespräch verordnet dir deine Ärztin oder dein Arzt eine medizinische Vorsorgeleistung.
  • Für eine ambulante Vorsorgeleistung füllt deine Ärztin oder dein Arzt das Antragsformular (Muster 25) gemeinsam mit dir aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
  • Für eine stationäre Vorsorgeleistung füllt dein Arzt mit dir gemeinsam das Antragsformular der BERGISCHEN aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
  • Du sendest den ausgefüllten Antrag an die BERGISCHE KRANKENKASSE. Das kannst du online, per Post oder persönlich erledigen.
  • Die BERGISCHE prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht, und teilt dir das Ergebnis mit.
  • Bei ambulanten Vorsorgeleistungen wählst du dann gemeinsam mit deinem Arzt einen aus medizinischer Sicht geeigneten staatlich anerkannten Kurort aus.

Bei stationären Vorsorgeleistungen kannst du gern der BERGISCHEN Ihre Wünsche zu einer bestimmten Vorsorgeeinrichtung nennen. Wir prüfen dann für dich, ob die Kur dort stattfinden kann.

Zum Antrag Vorsorgekur

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für ambulante und stationäre medizinische Vorsorgeleistungen findst du im § 23 Absatz 2 und 4 SGB V.