Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Wofür gibt es Haushaltshilfe?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Du kannst bei uns eine Haushaltshilfe beantragen, wenn du zum Beispiel

zeitweise deinen Haushalt selbst nicht weiterführen kannst.

Wer kann Haushaltshilfe beantragen?

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn

  • in deinem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann.

Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist begrenzt auf 26 Wochen.

Darüber hinaus kannst du unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe bekommen, wenn du

  • dich zu Hause von einer Operation, Therapie oder einer schweren Krankheit erholst und
  • keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann und
  • keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher vorliegt. Andernfalls kann unter Umständen nur die Haushaltshilfe für die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes in Frage kommen.

Die Haushaltshilfe unterstützt dich für maximal 4 Wochen.

Sofern ein Kind bei dir im Haushalt lebt, welches jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich dein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Wie kannst du Haushaltshilfe beantragen?

Die Haushaltshilfe musst du immer vorab bei uns beantragen. Für den Antrag benötigst du eine ärztliche Bescheinigung. Deine Ärztin oder dein Arzt bestätigt dir darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und gibt an, in welchem Umfang und wie lange du die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigst. Außerdem soll der Arzt angeben, ab wann der Unterstützungsbedarf besteht und welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.

Der Umfang der Haushaltshilfe bestimmt sich nach deinem individuellen Hilfebedarf. Wenn du noch zu einer teilweisen Haushaltsführung (z. B. Verrichtung bestimmter Arbeiten) in der Lage bist, ist die Haushaltshilfe in entsprechend eingeschränktem Umfang möglich.

Sofern die Arbeiten ganz oder teilweise von einer im Haushalt lebenden Person weiterhin durchgeführt werden können, entfällt der Anspruch auf Haushaltshilfe. So besteht zum Beispiel an arbeitsfreien Tagen oder für Zeiten eines bezahlten Urlaubs, einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit kein oder kein vollumfänglicher Anspruch auf Haushaltshilfe.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn du eine Haushaltshilfe während eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorge für Mütter beziehungsweise Väter oder wegen einer medizinischen Rehabilitation beantragst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist gesetzlich krankenversichert.
  • Du wirst stationär im Krankenhaus aufgenommen, nimmst an einer medizinischen Vorsorge für Mütter/Väter oder an einer medizinischen Rehabilitation teil.

  • In deinem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • In deinem Haushalt lebt keine weitere Person, die diesen fortführen könnte.

Wenn du aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Operation eine Haushaltshilfe für 4 Wochen beantragst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist gesetzlich krankenversichert.
  • Du bist nicht pflegebedürftig mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Du hast eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe erhalten.
  • Es lebt keine weitere Person im Haushalt, die diesen fortführen könnte.

Der Anspruch verlängert sich auf bis zu 26 Wochen, wenn

  • in deinem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Wer kann die Haushaltshilfe leisten?

Die Haushaltshilfe kann entweder durch eine Organisation wie einem Pflegedienst durchgeführt werden oder durch einen Leistungserbringer, der mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann.
Die Unterstützung im Haushalt kann auch durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn sichergestellt werden (Personen, mit denen du nicht im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert bist).
Helfen dir Verwandte im Haushalt, mit denen du im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert bist, zum Beispiel deine Eltern, Geschwister oder Ihre Großeltern, können wir keine entsprechende Vergütung zahlen. Die BERGISCHE kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten.

Informiere dich hierzu gerne bei uns.

An welchen Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse?

Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit uns ab. Für jeden Tag Haushaltshilfe leistest du eine Zuzahlung, wenn du über 18 Jahre alt bist. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag.

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn

  • du die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigst.
  • du von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit bist.

Wie kannst du den Antrag stellen?

Den Antrag auf Haushaltshilfe kannst du online, über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle stellen.

  • Füll das Antragsformular aus und reich es zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse ein.
  • Wir prüfen deinen Anspruch auf Haushaltshilfe und beraten dich zu passenden Anbietern. Alternativ kannst du selbst eine Haushaltshilfe auswählen, sofern diese Vertragspartner deiner Krankenkasse ist.
  • Du beauftragst die Haushaltshilfe.

Zum Antrag auf Haushaltshilfe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 15 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.

Die BERGISCHE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.

Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.

Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung deines Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.

Welche Fristen musst du beachten?

Du musst die Haushaltshilfe bei uns beantragen, bevor du die Leistung in Anspruch nimmst. Hast du ohne Zustimmung durch uns selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für Haushaltshilfe findest du im § 38 SGB V.

Wo findest du weiterführende Informationen?

Weiterführende Informationen zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung findest du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums oder des GKV-Spitzenverbandes: