Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag kannst du Mutterschaftsgeld erhalten. Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen danach.

Je nach Versicherungsstatus und beruflicher Situation kannst du Mutterschaftsgeld entweder bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.

Wer kann Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen?

Du kannst Mutterschaftsgeld bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE beantragen, wenn du

  • selbst Mitglied bist; eine Familienversicherung reicht nicht aus.
  • bei Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitnehmerin bist oder dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist oder du Arbeitslosengeld I beziehst oder du selbstständig bist und als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld hast.
  • Mutterschaftsgeld bekommst du auch, wenn du vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bekommen hast. Auch wenn du während der Mutterschutzfristen krank wirst, bekommst du weiterhin das Mutterschaftsgeld.

Den Antrag kannst du online über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.

Zum Antrag auf Mutterschaftsgeld

Wie läuft das Verfahren ab?

Lass dir von deinem Arzt oder deiner Ärztin die ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (sogenanntes Muster 3) und füll die Rückseite aus.

Bis zum Entbindungstermin musst du nichts weiter tun.

Wir werden in dieser Zeit:  

  • eine Verdienstbescheinigung bei deinem Arbeitgeber anfordern
  • dir mitteilen, ob und in welcher Höhe du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast
  • und dir die erste Zahlung des Mutterschaftsgelds für Zeit bis zum errechneten Geburtstermin überweisen.

Nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis deines Babys bei uns ein. Bei einer Frühgeburt oder einer ärztlich festgestellten Behinderung deines Kindes reichst du zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes ein.

Du erhältst im Anschluss von der BERGISCHEN KRANKENKASSE:

  • den 2. Teil des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist.
  • sowie eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle.

Wer kann Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen?

Du kannst Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen, wenn du zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist

  • privat krankenversichert bist oder
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist und
  • du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, in dem du wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommst oder
  • dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während deiner Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt hat.

Wie kannst du Mutterschaftsgeld online beim BAS beantragen?

  • Ruf den Online-Antrag auf Mutterschaftsgeld auf.
  • Füll das Formular vollständig aus.
  • Scanne die erforderlichen Unterlagen ein und lade sie hoch.
  • Nach Absenden des Antrags hast du die Möglichkeit, deinen Antrag für deine Unterlagen auszudrucken.
  • Der Online-Antrag ist ohne Unterschrift gültig. Du musst deinen Antrag oder deinen Ausdruck daher nicht zusätzlich per Post einreichen.
  • Das BAS prüft deinen Antrag und schickt dir schnellstmöglich eine Eingangsbestätigung per Post.
  • Du kannst den Stand der Bearbeitung deines Antrags jederzeit im Internet unter status.mutterschaftsgeld.de abfragen.
  • Du erhältst eine schriftliche Bestätigung und bekommst das Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

Wie kannst du das Mutterschaftsgeld schriftlich beim BAS beantragen?

  • Geh auf die Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung und lade dort das Antragsformular herunter.
  • Füll das Formular vollständig aus, unterschreib es und schick es mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BAS.
  • Bitte beachte: Das BAS archiviert die von dir eingereichten Unterlagen nur noch in elektronischer Form und vernichtet die Originale. Du erhältst die Originale daher nicht zurück. Bei Bedarf kannst du aber eine beglaubigte Kopie vom BAS erhalten.
  • Das BAS prüft deinen Antrag und schickt dir schnellstmöglich eine Eingangsbestätigung per Post.

Du kannst den Stand der Bearbeitung deines Antrags jederzeit im Internet unter status.mutterschaftsgeld.de abfragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim BAS?

Die Bearbeitung deines Antrags beim BAS dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

Wer erhält kein Mutterschaftsgeld?

Du erhältst kein Mutterschaftsgeld, wenn

  • du innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wegen voller Weiterarbeit, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhältst. In dieser Zeit ruht dein Anspruch.
  • du Beamtin bist. Dann erhältst du deine Bezüge weiter.
  • du als selbständig Tätige ohne Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versichert bist.
  • du Adoptivmutter bist.
  • dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, weil du Elterngeld für ein älteres Kind beziehst.
  • du Arbeitslosengeld II beziehst.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13,00 € pro Tag. Sie richtet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn deiner Mutterschutzfristen. Wenn dein Netto-Lohn in dieser Zeit höher war als 13,00 € pro Tag, dann zahlt dir dein Arbeitgeber den Differenzbetrag.

Die Höhe deines Mutterschaftsgelds hängt aber auch von deinem Versicherungsstatus ab:

  • als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig oder pflichtversichert: maximal 13,00 € pro Tag, ausgezahlt von der BERGISCHEN
  • als gesetzlich versicherte Arbeitslose: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds, entspricht der Höhe deines Arbeitslosengeldes, ausgezahlt von der BERGISCHEN
  • als familienversicherte Arbeitnehmerin, mindestens mit Minijob: einmalig maximal  210,00 €, ausgezahlt vom BAS
  • als Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds, ausgezahlt von der BERGISCHEN
  • als Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld versichert, aber mindestens mit einem Minijob: maximal 13,00 € pro Tag aus dem Arbeitsentgelt des Minijobs
  • als Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert und mindestens mit einem Minijob: Mutterschaftsgeld aus der selbstständigen Tätigkeit in Höhe Krankengeld, Mutterschaftsgeld aus dem Minijob maximal 13,00 € pro Tag
  • als privat versicherte Arbeitnehmerin, mindestens mit Minijob: einmalig maximal 210 €, ausgezahlt vom BAS

Wenn du in der Schutzfrist und vor der Geburt Ihres Kindes freiwillig weiterarbeitest, wirkt sich das auf dein Mutterschaftsgeld aus:

  • Wenn du in vollem Umfang weiterarbeitest, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.
  • Wenn du nur anteilig oder stundenweise weiterarbeitest, erhältst du normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.

In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob du als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeitest.

Welche Fristen musst du beachten?

Du solltest den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn deiner Schutzfrist stellen. Du kannst den Antrag aber auch nach der Geburt deines Kindes stellen. Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem deine Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für Mutterschaftsgeld findest du im § 19 Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 24i SGB V sowie § 14 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).

Wo findest du weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld?

Informationen zu Mutterschaftsleistungen auf der Internetseite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Informationen zum Mutterschaftsgeld auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung

Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Angebote für werdende Mütter auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums