Sie können so viel.

Wir helfen Ihnen dabei.

Menschen mit Behinderungen sollen am Leben in der Gesellschaft teilhaben und möglichst viel für sich selbst entscheiden können. So legt es das Bundesteilhabegesetz fest. Damit das gelingt, ist es sinnvoll, die Ausgangssituation zu betrachten, Ziele zu definieren und sich zu überlegen, auf welchem Weg sie gut zu erreichen sind. Natürlich müssen auch die jeweiligen Hindernisse und Einschränkungen in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Der Soziale Dienst der BERGISCHEN Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit einer so genannten Teilhabeplanung. Darin besprechen wir mit Ihnen Ihre Ziele und betrachten gemeinsam das Zusammenspiel aus Ihren Fähigkeiten und Handicaps. Im Folgenden können dann erste Teilziele beschrieben und notwendige Unterstützungsleistungen bestimmt werden.

Auch um das Persönliche Budget kann es im Gespräch gehen. Dieses steht Menschen mit Beeinträchtigungen oder drohender Behinderung zur Verfügung, damit sie eigenverantwortlich Pflegeleistungen beauftragen oder Hilfsmittel anschaffen können.

Haben Sie Fragen oder ein anderes Anliegen? Bei Bedarf beraten wir Sie umgehend. Sie erreichen unsere Ansprechpartnerin telefonisch montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 0212 2262-106 oder per Fax unter 0212 2262-5106.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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