Dame und Herr im Gespräch mit einer Beraterin.

Zahnersatz:

Entlastung im Härtefall

Zahnersatz kann ganz schön teuer werden. Das ist kein Wunder, denn: So individuell wie jeder Mensch sind auch seine Zähne. Deshalb ist jeder Zahnersatz ein Unikat, das individuell geplant, hergestellt und angepasst werden muss. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – also auch deine BERGISCHE – einen Festzuschuss, der für jede Behandlungsart per Gesetz definiert ist.

Doch was, wenn du ohnehin schon mit jedem Cent kalkulieren musst? Für Menschen mit besonders niedrigem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Diese gilt für alle Kassen gleich und wird jedes Jahr neu gesetzlich festgelegt.

Für wen gilt die Härtefallregelung bei Zahnersatz?

Versicherte haben bei der Versorgung mit Zahnersatz Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die gültige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese betragen für das Jahr 2020, abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt:

  1. Eine Person:                   1.274,00 €
  2. Zwei Personen:              1.751,75 €
  3. Drei Personen:               2.070,25 €
  4. Vier Personen:               2.707,20 €
  5. je weitere Person       plus 318,50 €

Zu den Einnahmen werden auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger mit einberechnet.

Für die Härtefallregelung kommt außerdem in jedem Fall infrage, wer

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält
  • Leistungen zur
  • BaföG-Empfänger ist
  • in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist und ein „Taschengeld“  zur eigenen Verfügung erhält.

Gleitende Härtefallregelung

Wer knapp über der Grenze liegt, die die Härtefälle bestimmt, für den kommt möglicherweise die gleitende Härtefallregelung in Frage. Härtefall bedeutet, dass der Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz verdoppelt wird. Bei der gleitenden Härtefallregelung wird zunächst ermittelt, um welchen Betrag das Einkommen die Härtefallgrenze übersteigt. Dieser Unterschied (Differenzbetrag) mal drei bestimmt die „zumutbare Belastung“.

Liegt dein Einkommen beispielsweise 27 € über der Härtefallgrenze, beträgt die zumutbare Belastung 3x 27 € = 81 € .

Kommt für dich die gleitende Härtefallregel infrage, dann erhältst du zum Zahnersatz:

  • den Festzuschuss plus ggfs. deinen Bonus von 20 oder 30 Prozent aufgrund regelmäßiger Zahnvorsorge
  • einen weiteren Zuschuss: Dieser errechnet sich aus dem Festzuschuss minus der zumutbaren Belastung

Der Betrag aus der gleitenden Härtefallregelung darf den doppelten Festzuschuss nicht übersteigen.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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